![]() | IT-Security- und Datenschutzbeauftragter |
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IT-Sicherheit gehört zu den unternehmenskritischen Prozessen, da IT im heutigen
Unternehmen als das unverzichtbare zentrale Nervensystem betrachtet werden kann. Der
Ausfall der IT wird nach einer bestimmten Zeit zur Bedrohung für die weitere Existenz des
Unternehmens. Damit ist die Unternehmensleitung verpflichtet das menschenmögliche zu tun
um einen solchen Ausfall zu verhindern.
Durch Vorgaben des Gesetzgebers an die Sicherheit und Verfügbarkeit der IT-Systeme
entstehen Anforderungen an Personal und Funktionen die erfüllt werden müssen. Die
entstehenden Haftungsrisiken und drohenden Bußgelder stellen eine Gefahr für die
Geschäftsleitung dar, die nur durch ein verantwortungsbewusstes Handeln eingedämmt
werden kann.
Die Risiken bestehen in: